2 Teil 3: V-Modell-Referenz Tailoring

2.5 Projektmerkmale

2.5.5 Betriebsübergabe

Frage

Muss das System für den IT-Betrieb freigegeben werden?

Beschreibung

Wird ein (Teil-)System beauftragt bzw. entwickelt, das nach Abschluss des Projekts in den Wirkbetrieb übergeben werden muss, muss dieses Projektmerkmal mit einem Wert belegt werden, der der Art der Übergabe, z.B. unter Berücksichtigung von IT-Sicherheitsanforderungen, entspricht.

Werte

Einfache Freigabe

Für die Überführung in den Wirkbetrieb genügt eine „einfache“ Freigabe ohne die Berücksichtigung von IT-Sicherheitsanforderungen, z.B. für ein unkritisches (Teil-)System, das weder Daten gefährdet noch personenbezogene Daten verarbeitet. Gemäß dem „Umsetzungsplan Bund“ des NPSI darf dieser Projektmerkmalswert bei der Entwicklung von Informationssystemen nicht ausgewählt werden.

Einbezogene Vorgehensbausteine

Betriebsübergabe

Freigabe mit IT-Sicherheitsanforderungen

Für die Freigabe des (Teil-)Systems sind IT-Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Freigabe muss daher klar geregelt sein, wie sich das (Teil-)System im Hinblick auf das organisationsweite IT-Sicherheitskonzept positioniert.

Einbezogene Vorgehensbausteine

Betriebsübergabe, IT-Sicherheit

Freigabe mit Datenschutzanforderungen

Ergänzend zur einfachen Freigabe sind sowohl IT-Sicherheitsanforderungen als auch Anforderungen bezüglich des Datenschutzes zu berücksichtigen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein (Teil-)System, das in den Wirkbetrieb überführt werden soll, personenbezogene Daten verarbeitet. In diesem Fall muss im Rahmen der Freigabe klar geregelt sein, wie sich das (Teil-)System im Hinblick auf das organisationsweite IT-Sicherheitskonzept und das organisationsweite Datenschutzkonzept positioniert.

Einbezogene Vorgehensbausteine

Betriebsübergabe, IT-Sicherheit, Datenschutz

Keine Inbetriebnahme

Das (Teil-)System wird nicht in den Wirkbetrieb überführt.

Einbezogene Vorgehensbausteine

keine