1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells

1.1 Einleitung

1.1.1 Ziele des V-Modell XT Bund

Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik verfolgt mit der Herausgabe des vorliegenden Vorgehensmodells die folgenden Ziele:

Hilfestellung geben

Projektmitarbeiter erhalten durch das V-Modell einen Leitfaden für die Projektdurchführung. Damit können sie auf Bewährtes aufbauen und von den Erfahrungen profitieren, die im Vorgehensmodell festgehalten sind.

Bundesstandards verbinden

In Systementwicklungsprojekten des Bundes sind unterschiedliche Standards relevant, beispielsweise WiBe 4.1, UfAB und der IT-Grundschutz. Jeder einzelne Standard fokussiert einen bestimmten Aspekt und gibt dazu detaillierte Vorgaben. Das V-Modell versteht sich als integrierendes Rahmenwerk, das die einzelnen Standards im Zusammenhang darstellt.

Risiken minimieren

Zahlreiche Studien und Presseberichte zeigen, dass Systementwicklungsprojekte ganz allgemein mit besonderen Risiken verbunden sind. Auch im Behördenumfeld bereiten diese Projekte mithin Probleme (siehe Bundestag-A2LL). Der Bundesrechnungshof empfiehlt der Bundesverwaltung deshalb eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Risiken und zur Verbesserung der Projektdurchführung (siehe BRH-Bem08). Diese Empfehlungen werden ausnahmslos durch das V-Modell XT Bund berücksichtigt.

Höhere Produktqualität durch höhere Prozessqualität

Vorgehensmodelle verbessern nachweislich die Qualität der entwickelten IT-Systeme (siehe PSP). Qualitativ minderwertige Systeme erzeugen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet tendenziell mehr Kosten als qualitativ hochwertige Produkte. Damit trägt der Einsatz eines Vorgehensmodells dazu bei, die Gesamtlebenszykluskosten zu verringern. Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn die Projektkosten zu Anfang höher sind.

Kommunikation optimieren

Die Mehrdeutigkeit der im IT-Anwendungsbereich verwendeten Nomenklatur erschwert die Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes sowie außerhalb zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das V-Modell enthält eindeutige Begriffsdefinitionen und eignet sich als gemeinsamer Bezugspunkt. Da die Begrifflichkeiten des V-Modell XT Bund weitestgehend mit der des allgemeingültigen V-Modell XT übereinstimmt, erleichtert das V-Modell insbesondere die Abstimmung zwischen Behörden und der Wirtschaft.