1 Teil 1: Grundlagen des V-Modells

1.1 Einleitung

1.1.3 Weiterentwicklung des V-Modell XT Bund

Neben den Änderungen im Referenzmodell müssen behördenspezifische Anpassungen aktualisiert werden. Aus diesem Grund betreibt die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) eine Änderungssteuerungsgruppe für das V-Modell XT Bund. Die Änderungssteuerungsgruppe besteht aus folgenden Mitgliedern:

Jede Bundesbehörde kann Änderungsanträge an die Änderungssteuerungsgruppe des V-Modell XT Bund stellen, die dann bewertet und in der Folge umgesetzt oder abgelehnt werden. Am einfachsten ist die Übermittlung eines Änderungsantrags (siehe Problemmeldung/Änderungsantrag) an die E-Mail-Adresse v-modell-xt@bva.bund.de.