C Referenz Produkte

C.2 Produktabhängigkeiten

C.2.1 Inhaltliche Produktabhängigkeiten

C.2.1.13 Datenschutz während Überleitung in den Betrieb

Der fertige Beitrag zum Datenschutzkonzept ist Basis für die Inbetriebnahme-Prüfung und die Betriebliche Freigabeerklärung. Hierbei definiert die Organisation gegenüber dem Projekt Prüfkriterien für den Beitrag zum Datenschutzkonzept und erstellt eine Beurteilung des Systems/der Lieferung aus datenschutzrechlicher Sicht.

Nach erfolgter Freigabe kann der projektspezifische Beitrag zum Datenschutzkonzept in das organisationsweite Datenschutzkonzept eingearbeitet werden. Dies geschieht außerhalb des Projekts und ist Aufgabe der Organisation.

Konsistenz zwischen

Betriebliche Freigabeerklärung, Prüfspezifikation Inbetriebnahme, Datenschutzkonzept, Beitrag zum Datenschutzkonzept