B Konzepte und Inhalte des V-Modell XT Bund

B.1 Grundkonzepte

B.1.6 Änderungen gegenüber dem V-Modell XT

B.1.6.5 Projekt-Ende

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Abbildung 26: Abnahme und betriebliche Freigabe eines Systems

Um das vom Auftragnehmer entwickelte System abzunehmen und in Betrieb zu bringen, muss es zwei "Hürden" überwinden, wie Abbildung Abbildung 26 zeigt:

Die Abnahmeerklärung und die Betriebliche Freigabeerklärung sind formal voneinander unabhängig. Die Umsetzung betrieblicher Anforderungen sollte daher stets ein Vertragsbestandteil sein und deren Prüfung (Prüfspezifikation Inbetriebnahme) in die Prüfspezifikation Lieferung integriert werden. Dadurch wird die Prüfung betrieblicher Anforderungen (mit Ausnahme der Beiträge zum IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept) zu einem Teil des Abnahmeprozesses. Die Entscheidungspunkte Abnahme erfolgt und Systembetrieb freigegeben können dann zu einem Meilenstein zusammengelegt werden.

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Abbildung 27: Beteiligte Rollen am Projektabschluss

Der Projektleiter schließt das Projekt mit dem Projektabschlussbericht ab und übergibt ihn dem Lenkungsausschuss.