E Referenz Abläufe
E.1 Entscheidungspunkte
E.1.16 Systembetrieb freigegeben
Dieser Entscheidungspunkt kann sowohl vor, nach oder parallel zum Entscheidungspunkt Abnahme erfolgt erreicht werden.
Zu diesem Entscheidungspunkt muss das Produkt Betriebliche Freigabeerklärung vorliegen, die ein abzunehmendes bzw. fachlich bereits abgenommenes System für den betrieblichen Einsatz frei gibt. Die Freigabeerklärung erfolgt auf Basis der inhaltlich abhängigen Produkte (zum Beispiel Lieferung (von AN), Leistungsvereinbarung (SLA/OLA/UC) etc.). Ferner sind zu diesem Entscheidungspunkt auch, sofern für das Projekt relevant, die Produkte Beitrag zum IT-Sicherheitskonzept und Beitrag zum Datenschutzkonzept vorzulegen.
Sind während der Prüfung auf Basis des Produkts Prüfspezifikation Inbetriebnahme betriebsverhindernde Mängel offensichtlich geworden, sind diese ebenfalls im Prüfprotokoll Inbetriebnahme zu dokumentieren. Ein Freigabe kann in diesem Fall nicht erklärt werden.
Zugeordnete Produkte |
Beitrag zum Datenschutzkonzept IT-Service-Transition-Verantwortlicher: Betriebliche Freigabeerklärung Projektfortschrittsentscheidung |