C Referenz Produkte

C.1 Produkte

C.1.18 Lieferung und Abnahme

C.1.18.3 Lieferung (von AN)

Die Lieferung (von AN) ist die physische Lieferung beziehungsweise Teillieferung des Auftragnehmers an den Auftraggeber. Umfang und Anzahl der (Teil-)Lieferungen entspricht den Vorgaben im Vertrag. Für jede Lieferung (von AN) ist vom Auftraggeber, falls nicht anders vereinbart, eine Abnahmeerklärung zu erstellen.

Verantwortlich

Projektleiter

Entscheidungsrelevant bei

Abnahme erfolgt

Sonstiges

Extern