C Referenz Produkte
C.1 Produkte
C.1.14 IT-Organisation und Betrieb
C.1.14.1 Betriebliche Freigabeerklärung
Die Betriebliche Freigabeerklärung bestätigt, dass das entwickelte System in Betrieb genommen werden darf. Sie wird vom Technikkoordinator vorbereitet und vom IT-Service-Transition-Verantwortlichen ausgestellt. Für den Fall, dass die Aspekte IT-Sicherheit und Datenschutz berücksichtigt werden müssen, sollten auch der IT-Sicherheitsverantwortliche und der Datenschutzbeauftragte beteiligt werden.
Verantwortlich |
Mitwirkend |
Hilfsmittel |
Freigabe erklären (Aktivität), Betriebliche Freigabeerklärung(.odt|.doc) |
Erzeugt durch |
Projekthandbuch (Abstimmung mit IT-Organisation und Betrieb) |
Entscheidungsrelevant bei |
Sonstiges |
Extern |
C.1.14.1.1 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Betriebssicht
Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Betriebssicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht des Betriebes erfolgen kann.
C.1.14.1.2 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus Sicht der IT-Sicherheit
Das Thema beinhaltet eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus Sicht der IT-Sicherheit und definiert, ob die Inbetriebnahme aus Sicht der IT-Sicherheit erfolgen kann.
C.1.14.1.3 Beurteilung des Systems/der Lieferung aus datenschutzrechlicher Sicht
Das Thema beschreibt eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse aus datenschutzrechtlicher Sicht und definiert, ob die Inbetriebnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht erfolgen kann.
C.1.14.1.4 Anhang: Prüfprotokoll Inbetriebnahme
Das entsprechende Prüfprotokoll Inbetriebnahme wird der Betrieblichen Freigabeerklärung als Anhang beigefügt.