D Referenz Rollen
D.3 Organisationsrollen
D.3.9 Personalvertretung
Diese Rolle repräsentiert die nach Bundespersonalvertretungsgesetz [BPersVG] zu bildende Personalvertretung. Dieser wird eine Menge von Mitbestimmungsrechten gewährt, die auch im Rahmen von IT-Projekten zu beachten sind. Unter anderem bestimmt die Personalvertretung gemäß §75 und §76 BPersVG mit bei:
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
- Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg dienen.
Die Rolle überwacht darüber hinaus die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz [BGG] zu vermeidende Benachteiligung von behinderten Menschen. Insbesondere §11 BGG macht hier Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik.
Aufgaben und Befugnisse |
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Rollenbesetzung |
Das Projekt sollte sich unmittelbar nach Projektbeginn einen direkten Ansprechpartner der Personalvertretung benennen lassen, der deren Belange im Rahmen des Projekts vertritt. |
Wirkt mit bei |