G Referenz Arbeitshilfen

G.1 Aktivitäten

G.1.2 Angebots- und Auftragswesen

G.1.2.2 Auftrag erteilen

Mit der Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber wird das Angebot zum Auftrag. Die Annahme muss schriftlich durch die Unterzeichnung des Angebots erfolgen. Sofern nicht bereits Bestandteil des Angebots müssen im Auftrag die Zusagen der Haushaltsmittel und der erforderlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergänzt werden.

Produkt

Auftrag