G Referenz Arbeitshilfen

G.1 Aktivitäten

G.1.7 Lieferung und Abnahme

G.1.7.1 Abnahmeerklärung ausstellen (AG)

Jede (Teil-)Lieferung, für die eine Abnahmeerklärung ausgestellt werden muss, wird durch eine Abnahmeprüfung überprüft (siehe Lieferung prüfen). Festgestellte Mängel aus der Abnahmeprüfung sind in einer Mängelliste zusammenzufassen und zu bewerten. In Abhängigkeit von der Schwere der Mängel ist zu entscheiden, ob die Abnahme eventuell nur unter Vorbehalt erfolgt oder sogar verweigert wird. Diese Entscheidung und eine mögliche Mängelliste werden in der Abnahmeerklärung dokumentiert.

Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf der Abnahmeerklärung für den Gesamtauftrag, die nach der letzten Lieferung erfolgt, ist die Abnahme abgeschlossen.

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Abnahmeerklärung