B Konzepte und Inhalte des V-Modell XT Bund
B.2 Inhalte des V-Modell XT Bund
B.2.3 AG/AN-Schnittstelle
B.2.3.4 Lieferung und Abnahme
Die Disziplin Lieferung und Abnahme regelt die Überbringung der zugesicherten Liefergegenstände sowie deren rechtliche Abnahme. Zum Entscheidungspunkt Lieferung durchgeführt sendet der Auftragnehmer die (vertraglich) vereinbarte Lieferung an den Auftraggeber. In einem Inhouse-Projekt (Projekttyp Systementwicklungsprojekt (AG/AN)) erfolgt die Lieferung entsprechend an den internen Auftraggeber (z.B. die Fachabteilung). Eine Lieferung umfasst eine Menge von zusammengehörigen und konsistenten Systemelementen und Dokumenten.
Der Auftraggeber entscheidet auf Basis eines Prüfprotokolls, ob die Lieferung (von AN) die Anforderungen erfüllt. Das V-Modell sieht vor, dass Lieferungen nur nach einem kompletten Durchlauf durch den Entwicklungszyklus abgenommen werden; eine Abnahme von reinen Dokumenten, ohne dass deren Validität durch ein System oder einen Prototypen nachgewiesen wurde, ist nicht gewünscht. Für jede Lieferung wird eine Abnahmeerklärung von Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet. Für die Erstellung der Abnahmeerklärung ist der Projekteigner des Auftraggebers verantwortlich, da im Rahmen der Abnahme oft auch Vereinbarungen hinsichtlich Zahlungsterminen und zu erfolgenden Nachbesserungen getroffen werden, die vertraglichen Charakter besitzen. Der Auftragnehmer erkennt mit seiner Unterschrift die ggf. geforderten Nachbesserungen an.
Abbildung 55: Disziplin Lieferung und Abnahme
Am Beginn jeder Iteration kann erneut der Entscheidungspunkt Projekt beauftragt eingeplant werden, um an dieser Stelle einen Vertragszusatz abzuschließen. Ein Vertragszusatz kann bereits im Vertrag vorgesehen sein, beispielsweise als Option auf ein zusätzliches Leistungspaket. Vertragszusätze können aber auch das Ergebnis von Problemen und Änderungswünschen sein, die während einer vorangegangenen Iteration oder im Rahmen der Qualitätssicherung der Lieferung (von AN) erkannt wurden. Typische Beispiele hierfür sind Anforderungsänderungen beim Auftraggeber oder technische/terminliche Probleme beim Auftragnehmer.
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