C Referenz Produkte

C.1 Produkte

C.1.14 IT-Organisation und Betrieb

C.1.14.3 Datenschutzkonzept

Gemäß Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede Behörde, die personenbezogene Daten speichert, folgende Anforderungen erfüllen:

Das behördenweite Datenschutzkonzept dient als Grundlage zur Erfüllung dieser Anforderungen, es beschreibt also alle IT-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten sowie alle erforderlichen Maßnahmen, um den Datenschutz aufrecht zu erhalten.

Das BSI beschreibt im IT-Grundschutz die Aspekte eines Datenschutzkonzeptes noch ausführlicher.

Verantwortlich

Datenschutzbeauftragter

Inhaltlich abhängig

IT-Organisation und Betrieb:

Beitrag zum Datenschutzkonzept (C.2.1.13), Betriebliche Freigabeerklärung (C.2.1.13)

Qualitätssicherung:

Prüfspezifikation Inbetriebnahme (C.2.1.13)

Sonstiges

Extern