C Referenz Produkte
C.1 Produkte
C.1.15 Ausschreibungswesen (Vergabeakte)
C.1.15.1 Vergabevermerk
Gemäß Vergaberecht muss ein fortlaufender Vergabevermerk geführt werden, um das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Damit überschneidet sich der Vergabevermerk mit dem Ausschreibungskonzept und der Angebotsbewertung. Deren Inhalte werden daher im Vergabevermerk lediglich als Zusammenfassung aufgenommen. Alle darüber hinaus gehenden Entscheidungen werden im Vergabevermerk detailliert dokumentiert. Das Ziel ist die lückenlose Dokumentation des gesamten Vergabeprozesses, um bei Anfechtungen die Korrektheit des Vorgehens nachweisen zu können. Der Vergabevermerk ist damit das zentrale Produkt der Disziplin Ausschreibungswesen (Vergabeakte).
Verantwortlich |
Hilfsmittel |
Vergabeakte anlegen, Vergabevermerk fortlaufend führen und Vergabeverfahren abschließen (Aktivität), Vergabevermerk(.odt|.doc), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) (Externe Kopiervorlage), Nutzungshinweise EVB-IT System (Externe Kopiervorlage) |
Erzeugt durch |
Projekthandbuch (Organisation und Vorgaben zur Vergabe von Entwicklungsleistungen) Make-or-Buy-Entscheidung (Bewertung und Ergebnis) |
Entscheidungsrelevant bei |
C.1.15.1.1 Zusammenfassung des Ausschreibungskonzepts
Dieses Thema beschreibt die wesentlichen Aspekte des Ausschreibungskonzepts, mindestens die anzuwendende Vergabevorschrift, die gewählte Vergabeart, das gewählte Vergabeverfahren und die Begründung der jeweiligen Wahl. Für Details verweist das Thema auf das Ausschreibungskonzept.
C.1.15.1.2 Zusammenfassung der Angebotsbewertung
Dieses Thema fasst die Angebotsbewertung zusammen und benennt insbesondere das Angebot (von AN), das den Zuschlag erhalten hat. Für Details werden die beiden Produkte referenziert oder als Anlage beigefügt.
C.1.15.1.3 Weitere Entscheidungen und Informationen
Dieses Thema dokumentiert lückenlos alle weiteren Entscheidungen und notwendigen Informationen im Rahmen der Vergabe, z.B.
- Bekanntmachungen,
- Bieterfragen und Antworten,
- Kontakte zu Bietern,
- Angaben bei Aufklärungsverhandlungen / Rügen,
- die Begründung für die Aufhebung des Vergabeverfahrens.