G Referenz Arbeitshilfen
G.1 Aktivitäten
G.1.12 Qualitätssicherung
G.1.12.2 Dokument prüfen
Bei der Prüfung eines Dokumentes sind die Qualität des Inhaltes und die Konsistenz im Verhältnis zu anderen abhängigen Dokumenten sicherzustellen. Die Prüfung orientiert sich am Prüfplan, den Prüfkriterien und dem QS-Handbuch und darf nicht vom Ersteller selbst durchgeführt werden.
Bei der Prüfung ist das Dokument zu analysieren und zu bewerten. Dies kann beispielsweise anhand folgender Kriterien erfolgen:
- Ist das Dokument verständlich, übersichtlich, gut strukturiert und vollständig?
- Sind alle Produkte, aus denen das zu prüfende Dokument hervorging, verfügbar?
- Sind die Anforderungen, gegen die das Dokument geprüft werden soll, alle dokumentiert, klar und verständlich?
- Wurden die anzuwendenden Richtlinien, Normen, Templates und Prozesse eingehalten?
Wenn es sich bei dem Dokument um eine Spezifikation handelt, ist diese, sofern erforderlich, im Rahmen der inhaltlichen Prüfung zusätzlich zu validieren. In diesem Fall überprüft der Empfänger/Anwender des zugeordneten Systemelementes, ob in der Spezifikation seine Erwartungen berücksichtigt sind. Ein Beispiel ist die Prüfung der Schnittstellenspezifikation durch den Systemintegrator.
Die Ergebnisse der Prüfschritte sind im Prüfprotokoll nachvollziehbar zu beschreiben und mit einer Zusammenfassung und Beurteilung zu versehen. Die Ergebnisse der Prüfung können beispielsweise in Reviewstatistiken einfließen - etwa der Abdeckungsgrad, die Zahl der Anmerkungen pro Seite, das Verhältnis durchgeführter zu geplanten Reviews, oder die Anzahl gefundener Fehler nach Fehlerklasse.
Bei erfolgreicher Prüfung ist der Zustand des Dokumentes von "vorgelegt" in "fertig gestellt" abzuändern. Andernfalls ist der Zustand des zu prüfenden Dokumentes und aller inhaltlich abhängigen Dokumente mit "in Bearbeitung" anzugeben. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Dokumente bereits vorgelegt oder fertig gestellt waren. Nach Zurückweisung des Prüfobjektes ist dieses zu überarbeiten und wieder vorzulegen. In jedem Fall ist die Projektleitung über das Prüfergebnis zu informieren.
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