G Referenz Arbeitshilfen

G.1 Aktivitäten

G.1.12 Qualitätssicherung

G.1.12.3 Lieferung prüfen

Die Lieferung wird entgegengenommen. Auf Basis der Prüfspezifikation Lieferung ist sie der Eingangskontrolle und der Abnahmeprüfung zu unterziehen. Dabei wird das gelieferte System oder Teilsystem auf Vollständigkeit überprüft, verifiziert und validiert.

Bei der Prüfung auf Vollständigkeit prüft der Auftraggeber, ob die Lieferung alle vertraglich vereinbarten Liefergegenstände enthält.

Bei der Verifikation führt der Auftraggeber, die in der Prüfspezifikation Lieferung festgelegten Prüffälle, durch.

Bei der Validierung überprüft der Auftraggeber, ob die Lieferung den Erwartungen der Anwender entspricht.

Ist die Lieferung nicht vollständig oder entspricht sie nicht den vertraglichen Bestimmungen (Vollständigkeit oder Verifikation nicht erfüllt), dann ist der Auftragnehmer in der Pflicht, diese Fehler zu beheben. Er muss dann entweder Korrekturen vornehmen und nachliefern oder die Änderungen auf eine weitere Iteration verschieben, sofern der Auftraggeber damit einverstanden ist.

Entspricht die Lieferung zwar den Anforderungen, wird aber vom Anwender nicht akzeptiert (Validierung nicht erfüllt), dann muss der Auftraggeber die Anforderungen ändern und den Auftragnehmer ggf. für Zusatzaufwände entschädigen, sofern die Mängel nicht vom Auftragnehmer aus Kulanz nachgebessert werden. Es wird in der Regel ein Vertragszusatz geschlossen.

Die Ergebnisse der Eingangskontrolle und der Abnahmeprüfung sind im Prüfprotokoll Lieferung festzuhalten. Das Prüfprotokoll Lieferung wird Anhang zur Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung bezieht sich allerdings nur auf die Vollständigkeit und Verifikation. Bei nicht erfolgreicher Abnahme wird nach erfolgter Nachbesserung die Abnahmeprüfung erneut durchgeführt und das Prüfprotokoll fortgeschrieben.

Produkt

Prüfprotokoll Lieferung

Arbeitsschritte

Vollständigkeit der Lieferung prüfen, (Teil-) Lieferung validieren, (Teil-) Lieferung verifizieren