B Konzepte und Inhalte des V-Modell XT Bund

B.1 Grundkonzepte

B.1.6 Änderungen gegenüber dem V-Modell XT

B.1.6.3 UfAB

Soll die Systemerstellung an einen externen IT-Dienstleister als Auftragnehmer vergeben werden, wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) parallel zum V-Modell für die Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers angewandt. Die UfAB adressiert das Vergabeverfahren bis zum Vertragsschluss und wirkt auf die Produkte für die Entscheidungspunkte Anforderungen festgelegt, Projekt ausgeschrieben und Projekt beauftragt ein.

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Abbildung 23: UfAB-Schritte und Entscheidungspunkte

Abbildung 23 zeigt die Einordnung der UfAB-Verfahrensschritte in den Ablauf der Entscheidungspunkte des V-Modells. Die Einordnung gilt für alle in der UfAB genannten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gleichermaßen; Schritt 12 ist allerdings nur in EU-weiten Verfahren relevant.

Die Details der einzelnen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind in der UfAB beschrieben. Die nach den UfAB-Vorgaben zu erstellenden Produkte des V-Modells sind in den Disziplinen Ausschreibungswesen (Vergabeakte) und Vertragswesen gruppiert. Deren Beschreibung geht auf die jeweiligen Vorgaben der UfAB ein.