B Konzepte und Inhalte des V-Modell XT Bund
B.1 Grundkonzepte
B.1.6 Änderungen gegenüber dem V-Modell XT
B.1.6.5 Projekt-Ende
Abbildung 26: Abnahme und betriebliche Freigabe eines Systems
Um das vom Auftragnehmer entwickelte System abzunehmen und in Betrieb zu bringen, muss es zwei "Hürden" überwinden, wie Abbildung Abbildung 26 zeigt:
- Das System muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dazu muss der Auftraggeber die Lieferung (von AN) prüfen und eine Abnahmeerklärung ausstellen.
- Das System muss den Anforderungen des IT-Betriebs entsprechen, der dies durch eine Betriebliche Freigabeerklärung bestätigt. Für die betriebliche Freigabe werden der Beitrag zum Datenschutzkonzept und der Beitrag zum IT-Sicherheitskonzept benötigt und geprüft.
Die Abnahmeerklärung und die Betriebliche Freigabeerklärung sind formal voneinander unabhängig. Die Umsetzung betrieblicher Anforderungen sollte daher stets ein Vertragsbestandteil sein und deren Prüfung (Prüfspezifikation Inbetriebnahme) in die Prüfspezifikation Lieferung integriert werden. Dadurch wird die Prüfung betrieblicher Anforderungen (mit Ausnahme der Beiträge zum IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept) zu einem Teil des Abnahmeprozesses. Die Entscheidungspunkte Abnahme erfolgt und Systembetrieb freigegeben können dann zu einem Meilenstein zusammengelegt werden.
Abbildung 27: Beteiligte Rollen am Projektabschluss
Der Projektleiter schließt das Projekt mit dem Projektabschlussbericht ab und übergibt ihn dem Lenkungsausschuss.