G Referenz Arbeitshilfen

G.1 Aktivitäten

G.1.10 Planung und Steuerung

G.1.10.2 Projektfortschrittsentscheidung herbeiführen

Die im Projektdurchführungsplan im Projekthandbuch vereinbarten projektspezifischen Entscheidungspunkte definieren Qualitätsmesspunkte (engl. Quality-Gates), bei denen anhand der Qualität der jeweils vorzulegenden Produkte über die weitere Projektdurchführung zu entscheiden ist.

Es ist Aufgabe des Projektleiters, durch Vorlage der jeweiligen Produkte eine Entscheidung über den Projektfortschritt herbeizuführen. Im V-Modell wird die Menge der mindestens vorzulegenden Produkte durch die Entscheidungspunkte explizit vorgegeben. Abweichungen hinsichtlich der vorzulegenden Produkte sind im Projektdurchführungsplan im Projekthandbuch zu vereinbaren.

Die Entscheidung über den Projektfortschritt liegt in der Verantwortung des projektübergeordneten Managements (Projekteigner oder Lenkungsausschuss) und ist in Abstimmung mit dem Projekt zu treffen. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen einer Sitzung.

Im Vorfeld dieser Sitzung müssen den Entscheidungsträgern zunächst die Produkte des zu diskutierenden Entscheidungspunktes vorgelegt werden. Für die Sitzung ist eine Agenda zu erstellen und die Entscheidungsträger sind einzuladen. Im Verlauf der Sitzung sind die bereits erzielten Projektergebnisse und bei Bedarf Entscheidungsvorlagen zu präsentieren und der Projektfortschritt ist zu beschließen und zu protokollieren. Bei der Nachbearbeitung dieser Sitzung ist die protokollierte Projektentscheidung an die Entscheidungsträger zu verschicken.

Die Entscheidung ist im Produkt Projektfortschrittsentscheidung zu dokumentieren. An dieser Stelle können Auflagen für das Projekt formuliert werden, die in dem nächsten Projektabschnitt zu übernehmen sind. Sollte die Projektfortschrittsentscheidung negativ ausfallen, so ist im Einzelfall festzulegen, ob die Produktexemplare des Entscheidungspunktes erneut vorzulegen sind, das Projekt grundsätzlich neu aufzusetzen oder sogar ganz abzubrechen ist.

Produkt

Projektfortschrittsentscheidung