C Referenz Produkte

C.1 Produkte

C.1.16 Vertragswesen

C.1.16.1 Vertrag

Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien.

Der Vertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Stande: Diese Willenserklärung erfolgt durch ein Angebot (von AN) und durch die Erteilung des Zuschlags auf dieses Angebot. Zur Beweissicherung und Rechtssicherheit wird meist zusätzlich eine Vertragsurkunde unterzeichnet. Der Vertrag besteht also aus folgenden Elementen:

Für öffentliche Auftraggeber gibt es vorgefertigte Vertragsbedingungen, zum Beispiel EVB-IT beziehungsweise BVB, die entsprechend zu verwenden und gegebenenfalls auszugestalten sind. Damit diese Vorgaben Vertragsbestandteil werden, müssen sie Teil des Angebots sein und daher bereits den Vergabeunterlagen (Ausschreibung) beigefügt werden.

Verantwortlich

Ausschreibungs- und Vertragsverantwortlicher

Mitwirkend

Anforderungsanalytiker (AG), Vergabestelle, Projektleiter

Hilfsmittel

Vertrag abschließen (Aktivität), Vertrag(.odt|.doc), Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) (Externe Kopiervorlage), Nutzungshinweise EVB-IT System (Externe Kopiervorlage), EVB-IT Systemvertrag (Word) (Externe Kopiervorlage)

Erzeugt durch

Anbahnung und Organisation:

Projekthandbuch (Organisation und Vorgaben zur Vergabe von Entwicklungsleistungen)

Systemanalyse:

Make-or-Buy-Entscheidung (Bewertung und Ergebnis)

Inhaltlich abhängig

Anbahnung und Organisation:

Projekthandbuch (C.2.1.32)

Ausschreibungswesen (Vergabeakte):

Vergabeunterlagen (Ausschreibung) (C.2.1.2; C.2.1.20)

Systemanalyse:

Anforderungen (Lastenheft) (C.2.1.2)

Systemspezifikation:

Externe-Einheit-Spezifikation (C.2.1.20), Externes-SW-Modul-Spezifikation (C.2.1.20)

Vertragswesen:

Vertragszusatz (C.2.1.2; C.2.1.20)

Entscheidungsrelevant bei

Projekt beauftragt