C Referenz Produkte
C.1 Produkte
C.1.6 Qualitätssicherung
C.1.6.17 Nachweisakte
Die Nachweisakte listet alle Nachweise auf, die im Verlauf des Projekts zu erbringen sind. Es wird aufgeführt, dass und wie die Nachweise erbracht wurden.
Beispiele für derartige Nachweise sind: Prüfung des Systems nach einem Normtyp, etwa DIN, VDE und EN, Nachweise von Prüfstellen, wie TÜV und DEKRA, und Nachweise von Genehmigungsbehörden, wie Luftfahrtbundesamt und Kraftfahrtbundesamt. Das Erstellen und Führen der Nachweisakte erfolgt entsprechend den Vorgaben des QS-Handbuches.
Im Übrigen können auch die Ergbnisse projektinterner Prüfungen in der Nachweisakte festgehalten werden, wenn beispielsweise die Durchführung solcher Prüfungen im Vertrag oder Projektauftrag vereinbart ist und demzufolge nachgewiesen werden muss.
Verantwortlich |
Hilfsmittel |
Nachweisakte führen (Aktivität), Nachweisakte(.odt|.doc), QS-Planung (Teil der SOS-Methode) (Externe Kopiervorlage) |
Erzeugt durch |
QS-Handbuch (Organisation und Vorgaben zur Qualitätssicherung im Projekt) |
Inhaltlich abhängig |
Prüfprotokoll Systemelement (C.2.1.39), Prüfspezifikation Systemelement (C.2.1.39) |
C.1.6.17.1 Notwendigkeit und Zuordnung der Nachweise
In diesem Thema wird aus den Anforderungen abgeleitet, welche Nachweise notwendig sind. Diese zu erbringenden Nachweise werden, soweit möglich, den verfügbaren Nachweisen in der Nachweisakte zugeordnet.
C.1.6.17.2 Auflistung der Nachweise
Dieses Thema enthält eine Übersicht der erbrachten Nachweise mit den notwendigen Informationen wie Identifikation, Nachweismethode, Erbringer des Nachweises und Abweichungen.